Arbeitsrecht in den USA

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Wer in den USA geschäftlich tätig ist, muss sich ggf. auch mit US- amerikanischem Arbeitsrecht befassen. In diesem Zusammenhang treten immer wieder die gleichen Fragen auf: Wie wird ein Arbeitsverhältnis in den USA begründet? Wie wird ein Arbeitsverhältnis in den USA beendet? Welche Rechte und Pflichten entstehen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den USA? Was muss im Zusammenhang mit den Antidiskriminierungsgesetzen in den USA beachtet werden? Welches kollektive Arbeitsrecht ist in den USA zu beachten? Gibt es Sozialversicherungsrecht in den USA? Wie verhalten sich die Rechtsverhältnisse im Entsendungsfall Deutschland-USA? Die Antwort auf diese Fragen wird vom US-Arbeitsrecht sowohl auf der US-Bundesebene als auch auf US-Einzelstaatenebene geregelt. Sogar Kommunen (cities and counties) in den USA haben begonnen im Arbeitsrechtlichen Bereich Normen zu erlassen.

Zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses in den USA gehört selbstverständlich ein Arbeitsvertrag. Schriftliche Arbeitsverträge sind in den USA jedoch eher ungewöhnlich, es sei denn, es handelt sich um einen leitenden Angestellten. Nichtdestotrotz ist es empfehlenswert in der Praxis Arbeitsverträge durch einen „employee offer letter“ zu dokumentieren. In den USA besteht im Regelfall kein Kündigungsschutz, wenn keine Ausnahme Anwendung findet. Die Ausnahmen sind nicht unbedeutend und auch nicht immer eindeutig. In diesem Bereich entstehen häufig rechtliche Auseinandersetzungen. Risiken können durch vorsorgliche Planung und „best practices“ teilweise entschärft werden. In strittigen Fällen soll bei der Beendigung ggf. auf einen „seperation agreement“ hingearbeitet werden, was Restrisiken ebenfalls erheblich entschärfen kann.

Was Rechte und Pflichten im US-Arbeitsverhältnis betreffen, gibt es viele Regelungen in Verbindung mit Entlohnung zu beachten, vor allem das auf US-Bundesebene erlassene Gesetz, das FLSA (Fair Labor Standards Act). Darüber hinaus ist das auf US-Bundesebene erlassene Gesetz, FMLA (Family Medical Leave Act), im Bereich arbeitsfreier Tage und Freistellungsrechte einschlägig.

Kollektives Arbeitsrecht in den USA wird hauptsächlich durch das NLRA (National Labor Relations Act) geprägt. Hiernach haben Arbeitgeber u.a. peinlichst darauf zu achten, dass nicht gegen das Koalitionsrecht der Arbeitnehmer verstoßen wird. Die gesetzliche Legaldefinition für diese sogenannte „concerted protected activities“ wird nämlich weit ausgelegt. Diese Norm findet Anwendung, unabhängig davon, ob der Betrieb sich in einem „right to work state“ befindet oder nicht.

In den USA bedienen sich Arbeitgeber in vielen Fällen employee handbooks, vor allem um die Arbeitsbedingungen mit allen ihren Arbeitnehmern einheitlich zu handhaben. Somit wird eine einheitliche Handhabung von Problemkreisen gefördert und Diskriminierungsrisiken minimiert. Handbooks können auch gut für das Betriebsklima sein, denn Handbooks vermitteln aus Arbeitnehmersicht eine gewisse Rationalität, Vorhersehbarkeit und Beständigkeit. Handbooks können jedoch auch zu Haftungsrisiken führen, soweit diese fehlerhaft verfasst oder verwendet werden.

Auch haben die USA – zwar bei weitem nicht so stark ausgeprägt wie in Deutschland – ein Sozialversicherungsrecht, das bei Anstellungsverhältnissen zu beachten ist. Vor allem in Entsendungsfällen können Besonderheiten entstehen.

Galaniuk Law unterstützt seine Mandanten bei allen Fragen des US-Arbeitsrechts. Zum Beispiel entwirft und verhandelt Galaniuk Law Arbeitsverträge in den USA oder „employee offer letters“. Die Kanzlei berät auch bei Entlassungen, um Risiken einer rechtswidrigen Kündigung mit Haftungskonsequenzen zu entschärfen. Vor allem unterstützt Galaniuk Law mit Spezialwissen bei der Erstellung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen (sogenannte „separation agreements“). Galaniuk Law hilft ebenfalls bei der Erstellung von nützlichen Employee Handbooks in den USA und berät bei der Erstellung einer nachhaltigen Betriebs- und Personalpolitik in den USA. Galaniuk Law berät ebenfalls bei Grundlagenfragen zum Sozialversicherungsrecht in den USA und klärt Firmen auf, worauf in diesem Zusammenhang zu achten ist. Bei weiteren Spezialfragen zum Arbeitsrecht in den USA ist Galaniuk Law in der Lage den passenden Spezialisten vor Ort in den USA einzubinden. In diesen Fällen arbeitet Galaniuk Law im Interesse seiner Mandanten als deren externer Syndikusanwalt.

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