5 Gründe, für ein Joint Venture oder Strategische Allianz in US

  1. Eine Kooperation mit einem US-amerikanischen Partner kann eine gute Markteinstiegschance bzw. einen positiven Marktausbau für deutsche Unternehmen bieten. Durch einen kompetenten Partner können wertvolles Knowhow gewonnen und kostspielige Fehler vermieden werden. Mit Hilfe eines lokalen Partners im Ausland können die Anfangsinvestitionen eines Gangs ins Ausland begrenzt werden. Dies setzt voraus, dass der Partner den perfekten Betriebssitz und die geeignete Infrastruktur für ein JV vorweisen kann.
  2. Es gibt Opportunitäten, die sich schwer alleine erschließen lassen. Ein Partner kann häufig eine sinnvolle vertikale oder horizontale Integration der Wertschöpfungskette, Zugang zum Zielkunden oder Vertriebswegen, Technologie Sharing, oder Vertrieb von OEM Produkte ermöglichen.
  3. Ein Joint Venture kann dahingehend strukturiert werden, dass ein Ausstieg aus den JV automatisch erfolgt, nachdem bestimmte Meilensteine erreicht werden. Bei einem Equity JV wird das mit der Anteilsübernahme und damit der Kapitalaufbringung, zusammenhängen. Bei einem Vertrags-JV kann dies ebenfalls mit der Auszahlung bzw. Abfindung zusammenhängen, wenn der Partner abgrenzbare und definierbare Werte beiträgt.
  4. Die strategische Allianz bzw. JV ist eine sehr flexible betriebswirtschaftliche Erscheinungsform. Hier werden nur einige derartige Typen genannt: cross-promotion, co-branding, Allianz für die Bedienung Großkunden, geographisch beschränkte Allianz, Allianz mit Wettbewerber, Einkaufsallianz, Kooperation für die Forschung und Entwicklung, Vertriebskooperation, Strategische Allianz in der Herstellung und Beschaffungswesen.
  5. Da die Schnittstellen zwischen der Betriebswirtschaftslehre und der Vertragsgestaltung entscheidend sind für einen guten Vertrag, ist ein guter Wirtschaftsjurist erforderlich, damit sich das Vertragswerk für das JV-Vorhaben eignet. Da das deutsche Jurastudium hauptsächlich auf die Befähigung zum Richteramt vorbereitet und betriebswirtschaftliche Lehre vernachlässigt ist nicht jeder deutsche Anwalt für diese Aufgabenstellung geeignet.

RA Galaniuk, mit einem betriebswirtschaftlichen Bachelor-Abschluss und interdisziplinärer Berufserfahrungen im Betriebswesen, besitzt eindeutige Alleinstellungsmerkmale, die ihn als anwaltlicher Berater bei internationalen Kooperationen, strategischen Allianzen und Joint Ventures hervorheben. Als Wirtschaftsanwalt und englischsprachiger „native speaker“ mit Rechtsanwaltszulassungen in den USA und Deutschland unterstützt RA Galaniuk Sie hervorragend, um eine gute Basis für Ihr US-amerikanisches und Internationales Geschäft zu schaffen.