US-Handelsrecht
Mittelständische Unternehmen expandieren seit Jahren zunehmend und mit großem Erfolg auch in die USA und beherrschen dabei u.a. die vertriebsrechtlichen Herausforderungen sowie die damit verbundene Fragen im Bereich US-Handelsrecht. Gleichwohl scheuen viele Unternehmen noch immer die Entscheidung für eine solche internationale Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit. Zu Unrecht. Bei einem geeigneten Unternehmen, sorgfältiger Vorbereitung und guter Beratung überwiegen die Chancen einer solchen unternehmerischen Entscheidung die damit verbundenen Risiken bei weitem.
Die Ausführungen, die aus dem hier durch Klick verfügbaren Artikel „Rechtsgrundlagen und US Vertragsrecht“ stellen exemplarisch einige der bei einer Expansion in die USA zu berücksichtigenden Umstände dar. Sie sollen ein Gefühl dafür vermitteln, dass die Anforderungen an ein unternehmerisches Tätigwerden in den USA handhabbar und nicht so fremd sind, wie es häufig vermutet wird. Für weitere Informationen zum Thema Vertriebsrecht in USA und US-Handelsrecht finden Sie unter Vertriebsrecht und Handelsrecht in USA.
Beim Auslandsgeschäft gilt das Zitat von Sir Francis Bacon (1561 – 1626) „Knowledge is power“ einmal mehr. Auch kleine mittelständische Unternehmen können sich das notwendige Wissen verschaffen, um diese Aufgabe erfolgreich zu meistern. Der Schritt in die USA, mit den Vorteilen der Marke „Made in Germany“ und „Managed in Germany“, steht daher auch diesen Unternehmen offen.
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