Carlos H. Galaniuk, LL.M.

RA Galaniuk vereint wesentliche Eigenschaften in sich: Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht, einen interdisziplinären Hintergrund (Wirtschaft/Finanzen/Recht), Muttersprachliche Kompetenz in Englisch und Deutsch und anwaltliche Zulassungen in drei Rechtsordnungen (USA/Deutschland/UK).

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat RA Galaniuk die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht“ zu führen. Voraussetzung für die Verleihung war, dass RA Galaniuk besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen musste. Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen nur dann vor, wenn sie auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Dazu gehören: 1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, 2. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht, 3. International vereinheitlichtes Handelsrecht, 4. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht, 5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht, 6. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr, 7. Grundzüge im internationalen Steuerrecht, und 8. Grundzüge der Rechtsvergleichung (vgl. §14n FAO).

Wirtschaftsanwalt und Betriebswirt vereint

Carlos H. Galaniuk ist einer der wenigen Fachleute, welche die Fähigkeiten eines Wirtschaftsanwalts und eines Betriebswirts tatsächlich in sich vereinen. Hierbei kann er auf rechtliche und wirtschaftliche Erfahrungen zurückblicken, die er in 15 Jahren in Großkanzleien, Industrieunternehmen und Banken gesammelt hat. Detailfokussierte Mandanten schätzen die Kombination aus ergebnis-, detail- und prozessorientierter Arbeitsweise und Geschäftspragmatismus. Diese Kompetenz ist nicht allein auf seine beruflichen Erfahrungen in der Unternehmensfinanzierung, private equity, venture capital (Wagniskapital) und der Finanzierungsprüfung des Frühphasengeschäfts zurückzuführen. Attorney Galaniuk hat in seiner Karriere im Finanzierungsgeschäft auch Unternehmen bei der Cash-Flow orientierten Akquisitionsfinanzierung begleitet und beraten. RA Galaniuk gelingt es meist, diese Kompetenz aus den betriebswirtschaftlichen und Corporate Finance Bereichen und die durch langjährige Erfahrung gesammelten „best practices“ nach den Bedürfnissen seiner klein- und mittelständischen Mandanten maßgeschneidert zu deren Vorteil einzubringen.

Bilinguale und Bi-kulturelle Wurzeln

RA Galaniuk wurde in Michigan, USA, geboren, zog mit vier Jahren nach Florida und lebt nunmehr seit fast zwanzig Jahren in Deutschland. Seine Muttersprache ist Englisch, wobei er auch bereits seit frühester Kindheit Deutsch spricht.

Erheblichen Mehrwert erhalten Mandanten bei auf Englisch dokumentierten Transaktionen. Für die Mandanten bedeutet es einen großen Vorteil, wenn sie einen deutschen Rechtsanwalt mit englischer Muttersprache beauftragen, der seine juristische Erstausbildung in dem Rechtssystem absolviert hat, das global die Maßstäbe bei der Vertragsgestaltung definiert.

RA Galaniuk kommuniziert dank seiner zweisprachigen Kompetenz mit Deutschen und Amerikanern in ihrer Muttersprache – ohne „blinde Flecke“ und andere Sprachnachteile. Da er Organisation, Strategie und Risiken der Parteien schnell erfasst, kann er sich auf das Wesentliche konzentrieren. Sein Verständnis für Unternehmenskultur und länderspezifische Bedingungen hilft internationalen Tochtergesellschaften und ihren deutschen oder amerikanischen Zentralen, ihre Erwartungen in Einklang zu bringen.

Anwaltszulassungen

Er ist von der Anwaltsvereinigung in Florida offiziell als US Anwalt (attorney) registriert, von der Englischen Anwaltskammer als Volljurist (solicitor), sowie von der deutschen Rechtsanwaltskammer als Rechtsanwalt zugelassen.

Akademische Abschlüsse

Als Internationaler Wirtschaftsanwalt verfügt RA Galaniuk über die hierzu passende akademische Laufbahn und Prüfungsabschlüsse:

  • Erfolgreicher Abschluss der deutschen Anwaltseignungsprüfung gem. EuRAG;
  • Erfolgreicher Abschluss der Englischen Anwaltseignungsprüfung (QLTT);
  • LL.M. – Abschluss mit magna cum laude von der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main.
  • Juraabschluss (Dr. jur.) von der University of Florida, sowie
  • Bachelor of Science in “Business Administration (Finance)” von der University of Florida.

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