Transparenz herstellen

Wie können KMU für mehr Transparenz im internationalen Geschäft und in Verträgen sorgen? KMU werden mit Rechtsunsicherheiten konfrontiert, sobald sie mit ausländischen Geschäftspartnern zusammenarbeiten möchten. Aufgrund der kaufmännischen Sorgfaltspflicht müssen diese Unsicherheiten, die häufig bei internationalen Verträgen auftauchen, zumindest durchleuchtet und aufgeklärt werden. Wie gelingt das?

  1. Die Vertragsgrundlage und der Vertragsinhalt müssen deutlich oder zumindest klar erkennbar sein. Sofern dies nicht der Fall ist, müssen die Einzelheiten bei etwaigen Konflikten (oder) durch Vertragsauslegung mühsam herausgearbeitet werden. Die meisten Fälle, die bei Anwälten landen, beginnen mit gerade solchen Fragen, die sich gar nicht immer so leicht beantworten lassen. Häufig entsteht dabei eine – von vornherein eigentlich vermeidbare – Auslegungskonkurrenz zwischen den Interessen der Vertragsparteien.
  2. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeiten müssen geklärt worden sein, damit Vertragsinhalt, Rechtswirkung und Rechtsfolgen ermittelt werden können. Im B2B Geschäft werden diese Fragen häufig über die jeweilige Rechts- und Gerichtswahlklausel geregelt. Soweit dies nicht oder nicht eindeutig geschehen ist, stellt dies den Anwalt vor die nächste zu lösende Problematik, um für den Mandanten in einer Vertragsangelegenheit effektiv tätig werden zu können.
  3. Das Zusammenspiel der AGB muss verstanden werden. Verbunden mit der Frage des Vertragsinhalts, ist die Frage, welche AGB gelten, bzw. ob beide gelten sollen, oder keine. Wann gilt die Abwehrklausel? Und kommen die AGB, die eigentlich Vertragsbestandteil geworden sind, aufgrund der Unwirksamkeit (Inhaltskontrolle) ggf. gar nicht zur Geltung?
  4. Der Haftungsmaßstab muss erkennbar sein. Im Waren- und Dienstleistungsverkehr geht es vor allem darum, welcher Leistungsgrad einzuhalten ist, um zu beurteilen, ob eine Vertragserfüllung oder Schlechtleistung vorliegt. Muss die gelieferte Ware eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen oder für eine bestimmte oder allgemeine Verwendung geeignet sein? Müssen die Dienste ein Ergebnis herbeiführen, oder wird lediglich die Leistung der versprochenen Dienste geschuldet?
  5. Der Haftungsumfang muss erkennbar sein. Dieses Thema hängt auch, aber nicht nur mit dem Haftungsmaßstab zusammen. Beinhaltet der Vertrag Regelungen zur Haftungsbegrenzung oder Freizeichnung? Können Schäden für eine Pflichtverletzung auch anteilig den Parteien zugeordnet werden, oder bestehen dafür Ausschlussregelungen?

Sofern diese Aspekte klar sind, wird ein entschiedener Beitrag zur Transparenz und Entscheidungsreife geleistet. Galaniuk Law berät KMU, klärt auf und räumt Rechtsunsicherheit aus dem Weg. Viele unnötige Hindernisse werden somit von Anfang an überwunden.