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US Handelsrecht

US Handelsrecht & Vertriebssysteme: Markteintritt, Distribution & Compliance

Der Einstieg in den US-Markt erfordert ein tiefes Verständnis der handelsrechtlichen Rahmenbedingungen, Vertriebssysteme, Import- und Exportanforderungen, Franchise- und Distributionsmodelle sowie der Lieferketten-Compliance. Galaniuk Law unterstützt Unternehmen bei der Gestaltung von Handels- und Vertriebsverträgen, der Bewertung regulatorischer Anforderungen, der Absicherung von Risiken im US-Commercial Law und bei der strukturierten Vorbereitung eines rechtssicheren Markteintritts in die Vereinigten Staaten.

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Chancen im US-Markt für mittelständische Unternehmen

Mittelständische Unternehmen expandieren seit Jahren zunehmend und mit großem Erfolg auch in die USA und beherrschen dabei u.a. die vertriebsrechtlichen Herausforderungen sowie die damit verbundene Fragen im Bereich US-Handelsrecht. Gleichwohl scheuen viele Unternehmen noch immer die Entscheidung für eine solche internationale Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit. Zu Unrecht. Bei einem geeigneten Unternehmen, sorgfältiger Vorbereitung und guter Beratung überwiegen die Chancen einer solchen unternehmerischen Entscheidung die damit verbundenen Risiken bei weitem.

Die Ausführungen, die aus dem hier durch Klick verfügbaren Artikel „Rechtsgrundlagen und US Vertragsrecht“ stellen exemplarisch einige der bei einer Expansion in die USA zu berücksichtigenden Umstände dar.

Sie sollen ein Gefühl dafür vermitteln, dass die Anforderungen an ein unternehmerisches Tätigwerden in den USA handhabbar und nicht so fremd sind, wie es häufig vermutet wird. Für weitere Informationen zum Thema Vertriebsrecht in USA und US-Handelsrecht finden Sie unter Vertriebsrecht und Handelsrecht in USA.

Beim Auslandsgeschäft gilt das Zitat von Sir Francis Bacon (1561 – 1626) „Knowledge is power“ einmal mehr. Auch kleine mittelständische Unternehmen können sich das notwendige Wissen verschaffen, um diese Aufgabe erfolgreich zu meistern. Der Schritt in die USA, mit den Vorteilen der Marke „Made in Germany“ und „Managed in Germany“, steht daher auch diesen Unternehmen offen.

FAQs

Was unterscheidet das US-Handelsrecht vom deutschen Handels- und Vertriebsrecht?

Das US-Handelsrecht ist deutlich weniger gesetzlich geregelt und basiert stark auf einzelvertraglichen Vereinbarungen sowie Präzedenzfällen. Begriffe wie Händlerstatus, Pflichten, Haftung oder „Good Faith“-Prinzip sind anders definiert. Fehlen klare Vertriebsverträge, entstehen schnell erhebliche Risiken.

Welche Vertriebsmodelle eignen sich für den Markteintritt in die USA?

Typische Modelle sind: Distributor, Sales Representative, Franchise-Systeme oder Joint Ventures. Welches Modell am sinnvollsten ist, hängt von Branche, Risiko, Produkt und Kontrollbedarf ab. Besonders wichtig ist, die Haftung und Pflichten eindeutig vertraglich zu regeln.

Benötigen deutsche Unternehmen in den USA zwingend einen Distributor?

Nein. Ein Distributor ist eine Möglichkeit, aber nicht immer die beste Lösung. Manche Unternehmen nutzen Reps, Agenturen oder eigene US-Gesellschaften. Entscheidend ist die Produkthaftung: ein Distributor reduziert Risiken, während ein Rep-Vertrag diese eher beim Hersteller belässt.

Welche Risiken bestehen bei Vertriebsverträgen mit US-Partnern?

Risiken umfassen Produkthaftung, fehlende Compliance, unklare Exklusivitätsregelungen, Mindestabnahmemengen, Rücktrittsrechte, Kündigungsmöglichkeiten oder Vertragsstrafen. Ohne präzise Formulierungen können Unternehmen in den USA schnell erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt sein.

Können deutsche Vertriebsverträge für den US-Markt verwendet werden?

In der Regel nein. Begriffe, Haftungsstrukturen, Wettbewerbsregeln, Kündigungsrechte und Pflichtinhalte unterscheiden sich teils erheblich. Vertriebsmodelle müssen an US-Standards und die jeweilige Branche angepasst werden.