Internationales Erbrecht
Nachlassverfahren mit internationalen Bezug
Wenn ein Nachlass ins Ausland führt, entsteht für deutsche Erben und Beteiligte schnell Unsicherheit: fremde Verfahren, andere Rechtsbegriffe, ungewohnte Abläufe. Was fehlt, ist nicht Information, sondern Steuerung. Ich unterstütze deutsche Mandanten bei Nachlassfällen mit Auslandsbezug, in denen Vermögen, Verfahren oder Beteiligte außerhalb Deutschlands liegen. Ziel ist eine klare Struktur, belastbare Entscheidungen und eine praktikable Umsetzung — auch dann, wenn mehrere Rechtsordnungen betroffen sind. Typische Konstellationen sind Auslandsimmobilien, ausländische Bank- und Depotvermögen, Gesellschaftsbeteiligungen im Ausland oder laufende Nachlassverfahren vor ausländischen Gerichten und Behörden.
Internationale Nachlassabwicklung
Internationale Erbfälle scheitern selten am materiellen Erbrecht. Sie scheitern an mangelnder Koordination, unklaren Zuständigkeiten und schlecht aufeinander abgestimmten Verfahrensschritten.
Meine Aufgabe ist es, den Überblick zu behalten und den Nachlass aktiv zu steuern, statt ihn nur rechtlich zu begleiten. Das bedeutet insbesondere:
• Analyse und Einordnung ausländischer Nachlassverfahren aus deutscher Perspektive
• Koordination mit ausländischen Rechtsanwälten, Notaren, Gerichten und Registern
• Strukturierung der Nachlassabwicklung bei Auslandsvermögen
• Begleitung bei Verwertung, Übertragung oder Sicherung von Vermögenswerten
• Klärung von Zuständigkeiten, Vertretungsbefugnissen und Nachweisen
• Prävention und Lösung von Konflikten zwischen Erben oder Beteiligten
Nachlass im Ausland
Viele Mandanten haben bereits mit ausländischen Stellen zu tun gehabt, bevor sie anwaltliche Unterstützung suchen — oft mit dem Gefühl, dass sich Verfahren verselbständigen oder blockieren.
Internationale Nachlassfälle betreffen häufig mehrere Vermögensarten gleichzeitig: Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen, Verträge. Diese Themen lassen sich nicht isoliert behandeln, sondern müssen in einer Gesamtstrategie zusammengeführt werden.
Auslandsrecht im Erbfall
Meine Tätigkeit ist auf internationale Erbfälle mit deutschem Bezug ausgerichtet, ohne auf bestimmte Länder beschränkt zu sein. In der Praxis betreffen diese Mandate häufig die USA, Portugal, das Vereinigte Königreich oder andere Staaten mit eigenständigen Nachlass- und Verfahrenssystemen.
Entscheidend ist nicht das Zielland, sondern die Fähigkeit, internationale Sachverhalte strukturiert, wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher zu koordinieren.
Erbfall mit internationalem Sachverhalt
• Begleitung deutscher Erben in ausländischen Nachlassverfahren
• Nachlassabwicklung bei Vermögen im Ausland
• Koordination mehrerer Jurisdiktionen und Berater
• Internationale Erbfälle mit Immobilien- oder Unternehmensbezug
• Streitige oder blockierte Nachlasskonstellationen
• Strukturierung komplexer grenzüberschreitender Vermögensnachfolgen
Wenn Sie mit einem internationalen Nachlass konfrontiert sind und jemanden suchen, der Ordnung in die Komplexität bringt und den Prozess aktiv vorantreibt, ist Galaniuk Law genau dafür geeignet.