Geistiges Eigentum USA
Geistiges Eigentum USA: Marken, Copyright, Patente & Lizenzverträge
Der Schutz geistigen Eigentums in den USA erfordert ein Verständnis der Unterschiede zwischen deutschem und US-amerikanischem IP-Recht sowie eine präzise vertragliche Gestaltung. Zentral sind Markenanmeldungen, Copyright-Schutz, Patente, Lizenzverträge, Technologietransfer, der Umgang mit Trade Secrets und die Durchsetzung von IP-Rechten vor US-Behörden und Gerichten. Galaniuk Law berät deutsche Unternehmen bei der sicheren Verwertung von Technologie, der Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie bei der strategischen Absicherung von geistigem Eigentum im US-Markt.
Lizenzverträge im US-Markt: Chancen für deutsche Unternehmen
Deutsche Unternehmen können durch Lizenzverträge in die USA expandieren oder bestehende Engagements ausbauen. Denn deutsche Technologie und geistiges Eigentum ist begehrt und bietet auch für den US amerikanischen Partner attraktive Potentiale. Bei dieser Expansionsmöglichkeit blickt das deutsche Unternehmen auf einen relativ überschaubaren Investitionsaufwand. Der Lizenzvertrag regelt die Geschäftsgrundlage und die Rechtslage der Parteien und muss daher vor allem Schutzmechanismen hinsichtlich des geistigen Eigentums beinhalten. Somit wird dem Vertrag eine besondere Bedeutung eingeräumt.
Galaniuk Law unterstützt und berät Unternehmen bei der Erstellung, Vertragsgestaltung und Verhandlung solcher Lizenzverträge, die ein geistiges Eigentum bzw. gewerbliche Schutzrechte zum Gegenstand haben. Detaillierte Informationen und Erläuterung eines Fallbeispiels finden Sie hier: Technologie-Lizenzverträge von Trade Secrets bzw. Geschäftsgeheimnisse in den USA.
FAQs
Die USA haben ein eigenständiges System für Marken, Urheberrecht und Patente. Viele Begriffe, Verfahren und Schutzumfänge unterscheiden sich erheblich. Besonders im Markenrecht („Use in Commerce“) bestehen strenge Anforderungen, die in Europa so nicht existieren.
Markenschutz entsteht in den USA primär durch tatsächliche Nutzung („Use in Commerce“) und nicht nur durch Anmeldung. Eine Registrierung beim USPTO stärkt den Schutz erheblich, ist aber kein automatischer Ersatz für die Nutzungspflicht. Fehler in diesem Prozess führen häufig zum Verlust des Markenschutzes.
Nein. Europäische Marken haben in den USA keinerlei Schutzwirkung, solange sie nicht separat angemeldet oder über das Madrider System erweitert wurden. Selbst identische Marken können in den USA bereits vergeben sein. Eine frühzeitige Prüfung ist entscheidend.
Das US-Copyright schützt Werke ab dem Zeitpunkt der Entstehung, bietet jedoch wichtige zusätzliche Vorteile bei einer offiziellen Registrierung — etwa Schadensersatzansprüche oder erleichterte Beweisführung. Dies ist besonders für Software, Texte, Designs und Medien relevant.
Sobald ein Produkt, Verfahren oder technisches Konzept auf dem US-Markt genutzt, vertrieben oder ausgestellt wird, sollte der Patentschutz geprüft werden. Der „First to File“-Grundsatz führt dazu, dass eine späte Anmeldung erhebliche Nachteile verursachen kann.