Maschinenrichtlinie USA

Gibt es eine vergleichbare Maschinenrichtlinie?

Als Anwalt für Maschinen- und Anlagenbau berät RA Galaniuk zu allen vertrags- und geschäftsrelevanten Fragen, unter Berücksichtigung der Besonderheiten der US Normen. Diese können der Einfachheit halber als eine vergleichbare US Maschinenrichtlinie in den USA bezeichnet werden. Als Experte für den US Markt sorgt RA Galaniuk in der Vertragsgestaltung dafür, dass das Risiko aus dem Bereich der Produkthaftung in den USA adäquat berücksichtigt und soweit wie möglich minimiert wird.

Einleitung

Im Zuge der Geopolitischen-Änderungen (Blockbildung und Friend-Shoring) ist die USA ein noch wichtiger Handelspartner. Worauf ist jedoch bei Lieferungen von Maschinen und Anlagen in die USA zu achten? Gibt es für Maschinen in den USA Normen, die vergleichbar sind mit der EU Maschinenrichtlinie und CE Kennzeichnungspflicht? Ist eine UL-Zertifizierung o.ä. erforderlich?

Der deutsche Hersteller und Exporteur kommt nicht daran vorbei, sich mit dem Rechtsrahmen in den USA auseinanderzusetzen. Zum einen wird ein Abnehmer in den USA meistens (aber nicht immer) die Einhaltung der durch öffentlich-rechtliche Vorschriften verordneten Standards voraussetzen. Zum anderen hängt das Ausmaß des Produkthaftungsrisikos auch davon ab, ob Konformität mit den Standards gewährleistet wurde. Diese Fragen betreffen Voraussetzungen sowohl nach Bundesrecht als auch nach Bundesstaatenrecht.

Typenschilder

Die einschlägigen Einfuhrregeln sind auf Bundesebene geregelt und schreiben vor, dass alle Waren, die in die USA eingeführt werden, mit einer Kennzeichnung hinsichtlich ihres Ursprungslandes (country of origin) versehen werden müssen. Ferner setzen die einschlägigen OSHA (Occupational Safety and Health Administration) Arbeitsplatzsicherheitsregeln auf Bundesebene voraus, wonach Anlagen mit elektrischen Anschlüssen einer Kennzeichnung des (i) Herstellernamen bzw. der Marke, und (ii) Angaben zu Watt, Volt und Strom bedürfen. Diese OSHA-Pflichten sind übrigens zum Teil aus den noch weitergehenden Parallelregelungen aus der Bundesstaatenebene übernommen worden. Alle 50 Bundesstaaten haben nämlich das NEC (National Electric Code), bzw. NFPA 70 (National Fire Protection Association) als Teil des Bauordnungsrecht als Gesetz verabschiedet. NFPA 70, bzw. NFPA 79, schreiben weitere Voraussetzungen für Typenschilder vor (Machine Nameplate Data), hauptsächlich für Schaltkästen.

Konformität

Konformitätsregeln für Maschinen wurden aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes entwickelt. In Europa gilt u.a. die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die wiederum die CE-Kennzeichnungspflicht verordnet. Letztere wird größtenteils vom Hersteller durch Eigenprüfung selber angebracht. Vor dem Hintergrund, dass die Normenorganisationen in den jeweiligen Ländern eine internationale (zumindest für den jeweiligen Handelsblock) Vereinheitlichung der Standards anstreben, sind die Sicherheitsstandards in Deutschland/EU in weiten Teilen mit den Amerikanischen vergleichbar. Beim Konformitätsbewertungsverfahren bestehen jedoch signifikante Unterschiede zwischen den beiden Ländern.

Die Konformität wird in den USA parallel (meistens im Gleichlauf) sowohl auf Bundes- als auch Bundesstaatenebene geregelt. Hinsichtlich der Bundesebene muss gemäß OSHA Verordnung eine Maschine (Equipment), die Elektrischer Verbraucher ist, und deren Installation zugelassen (approved) sein. Die Zulassung wird durch eine Genehmigungsfiktion vorgenommen, soweit die Anlage und Installation „hinnehmbar“ (acceptable) ist. „Acceptable“ wird angenommen sofern die Maschine akzeptiert, zertifiziert, gelistet, gelabelt, oder sonst für sicher durch einen anerkannten Gutachter (nationally recognized testing laboratory, oder „NRTL“) erklärt wurde. Somit muss die Prüfung und Akzeptanz durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt werden. Gewöhnlich erfolgt das im Falle von individuellen Maschinen und Anlagen durch eine Prüfung vor Ort (Field Evaluation) ggf. prozessoptimiert durch eine Vorprüfung am Herstellungsort (pre-field). Ziel des Ganzen ist die Ausstellung eines Labels oder Zertifikats, um die formale Zulassung zu belegen.

Etwas komplexer verhält sich das Ganze auf Bundesstaatenebene. Durch entsprechenden Verweis haben alle 50 US-Bundesstaaten den NEC (bzw. NFPA 70) zum Bestandteil des jeweiligen Bauordnungsrechts gemacht. NEC sieht wiederrum vor, dass ein offizieller Kompetenzträger (authority having jurisdiction oder „AHJ“) für die Rechtsvollstreckung (enforcement) zuständig ist. Daher kann es auf Bundesstaatenebene zur Einschaltung einer AHJ für die Zulassung im Vorab oder Inspektion und Erteilung der Zulassung post hoc (oder Warnung mit Heilungszeit) kommen. NEC regelt allerdings das Konformitätsbewertungsverfahren an sich nicht sehr deutlich. Daher können je nach Bundesstaat/Kommune unterschiedliche Bedingungen gefordert werden.

Eventuell kann jedoch auf die Bestätigung eines NRTLs aufgebaut werden, denn NEC sieht vor, dass ein AHJ eine Maschine, die von einem anerkannten Gutachter mit einem Konformitätsnachweis bescheinigt wurde („Labeled“), akzeptieren kann. Die NRTLs sind im Übrigen gehalten nicht nur NFPA Standards, sondern sofern relevant auch die von z.B. UL, ASTM und ANSI u.s.w. entwickelten Standards zu beachten.

Weg zur Konformität

Für den Hersteller beginnt die Auseinandersetzung mit der Thematik relativ früh im Fertigungsprozess. Vor allem sollte der Hersteller bei der Komponentenwahl insbesondere bei Schaltschränken darauf achten, dass diese den Anforderungen v.a. aus NFPA 70/79 erfüllen. Vor der Fertigung für den US-Markt kann der Hersteller auch mit einem NRTL die „Technischen Unterlagen für Maschinen“ (siehe Maschinenrichtlinie, Anhang VII) besprechen. Dieser kann dann einen Maßnahmenkatalog für die Umstellung erstellen. NRTLs bieten auch eine Vorabbewertungsdienstleistung (pre-field evaluation service) an, um den Erfolg des Konformitätsprozesses pro-aktiv zu unterstützen.

Ob eine Abnahme des AHJ vor Inbetriebnahme erforderlich ist hängt vom einzelnen Bundesstaat ab. Mit einem bereits ausgestellten NRTL-Label kann das Inspektionsrisiko allerdings erheblich entschärft werden.

Betriebsanleitung

Vergleichbar mit den einschlägigen Vorschriften in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beinhalten diverse Standards, Vorgaben für Betriebsanleitungen für Maschinen. Ferner sind Betriebsanleitungen aus Sicht der Produkthaftung zu prüfen. Denn eine Produkthaftung kann bei Verletzungen von Informationspflichten (Belehrungs- und Hinweispflichten) wie z.B. mangelnde Aufklärung und Warnung, entstehen. Die Ermittlung und Berücksichtigung dieser Standards gehören in den Kompetenzbereich des technischen Redakteurs und ggf. des NRTLs.

Entschärfung des Produkthaftungsrisikos

Obwohl es der Betreiber der Maschine ist, der für die Einhaltung der Sicherheitsstandards (OSHA, NEC, etc.) aus öffentlich-rechtlicher Sicht verantwortlich ist, wird der Maschinenhersteller und Verkäufer allerdings aus folgenden wichtigen Gründen die Standards für US Maschinenzulassung berücksichtigen wollen: zum einen um die US Markt- und Verkaufsfähigkeit sicherzustellen und zum anderen um das US Produkthaftungsrisiko zu entschärfen. Denn die Einhaltung der Sicherheitsstandards kann vorbeugend gegen Schadensersatzansprüche (einschließlich der Produkthaftung) des Käufers (und Drittpersonen, wie z.B. Arbeitnehmer des Käufers) schützen. Die Bestätigung dient somit als starker Nachweis dafür, dass kein Verschulden oder Haftungstatbestand gegenüber dem Hersteller vorliegt. Eine Bestätigung durch den NRTL kann für den deutschen Hersteller der in die USA liefert daher u.a. wichtig für die Risikominimierung sein. Dies setzt sinngemäß voraus, dass die interne Risikoanalyse Gefahren erkennt und die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts (bzw. Haftungsfalls) nicht unbedingt ausgeschlossen, aber zumindest auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann.

Vertragsgestaltung

Für diese ganz bestimmte Risikoklasse im Maschinen- und Anlagengeschäft gibt es allerdings Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung das Risiko einzugrenzen. Das hängt zum einen mit den Besonderheiten der US Unfall-Versicherung (workers compensation) und zum anderen mit dem überschaubaren Personenkreis der eventuell Geschädigten zusammen. Als US-Amerikaner, Muttersprachler und Experte für US Wirtschaftsrecht sorgt RA Galaniuk dafür, dass die richtigen Regelungen zur Risikosteuerung im Vertrag – sofern die Verhandlungsposition dies erlaubt – aufgenommen wird.

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