US-Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei berät in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen. Dabei konzentriert die Kanzlei sich auf Unternehmen in den USA und Deutschland (siehe Länderschwerpunkt). Rechtsanwalt Galaniuk unterstützt bei US-Gesellschaftsrecht einschliesslich US Firmengründungen und US Gesellschaftsgründungen.

Galaniuk Law berät Sie bei der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und unterstützen bei der Gründung Ihres Unternehmens. Zudem bereitet GL für Sie alle Gründungsunterlagen vor und kümmern uns um die bestehenden Meldepflichten. Ob Gesellschaftervereinbarung, Gesellschaftsvertrag, Geschäftsordnung, Satzung, Beschlüsse, Zeichnungsvertrag, oder Gesellschafterdarlehen, Galaniuk Law entwirft auf hohem Niveau alle Verträge für Sie. Dabei erarbeitet GL möglichst steuereffiziente Lösungen, und ziehen hierfür gegebenenfalls spezialisierte Steuerberater aus unserem Netzwerk hinzu. Ebenso ist GL bei der Aufstellung der von Ihnen gewählten Kapitalstruktur behilflich, egal ob es sich um Eigenkapital oder Fremdkapital, bzw. die Verwendung von Gesellschafterdarlehen oder Wandelanleihen handelt. Auch bei Umstrukturierungen steht GL Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Kanzlei unterstützt bei der Firmen bzw. Gesellschaftsgründung in USA, insbesondere in Florida sowie auch weitere US-States.

Die ersten Rechtsgeschäfte eines Unternehmens befassen sich notwendigerweise mit der Auswahl und Bestimmung der bestmöglichen Rechtsform unter Beachtung der Bedürfnisse des speziellen Unternehmens. Ein Rechtsanwalt kann bei dieser Entscheidung maßgeblich behilflich sein; er kann dann die Gründung der gewählten Gesellschaftsform (mit Ausnahme des Einzelunternehmers) vornehmen und sicherstellen, dass alle Unternehmensverfassungs- und Satzungsunterlagen vorbereitet und unterzeichnet werden. In dieser Phase ist erhöhte Aufmerksamkeit notwendig, insbesondere, wenn Geschäftspartner gemeinsam ein Unternehmen gründen und dabei gewährleistet werden muss, dass sämtliche Eventualitäten von vornherein berücksichtigt werden. Die Dokumentation umfasst in diesem Zusammenhang beispielsweise die Gesellschafterverträge, die Geschäftsordnungen und alle damit zusammenhängenden notwendigen Beschlüsse, Verträge, Gewinn-, und Verlustübernahmen sowie Beherrschungsverträge.

Weitere Informationen zu US Kapitalgesellschaften und deren Finanzierung finden Sie hier „US Kapitalgesellschaften„.

Weitere Informationen zu US-Gesellschaftsrecht, und US Registerrecht und die Querverbindungen zum US Vertretungsrecht bei Handelsvertragsabschlüsse in USA finden Sie hier: „Registerrecht in USA: Gibt es in den USA wirklich kein Handelsregister?„

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